Eigenimport von Motorrädern

Grundsätzlich ist beim Import von Motorrädern zu unterscheiden, ob es sich um ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt bzw. ob das Motorrad aus dem EU-Ausland oder einem Drittland (außerhalb der EU) nach Österreich geholt wird. Beim Import aus einem Drittland sind zusätzlich noch die jeweiligen Zollbestimmungen zu beachten und außerdem Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. In diesem Artikel geht es jedoch um den Import aus dem EU-Ausland, wo keinerlei Zollabgaben anfallen. Als Neufahrzeug gilt jedes KFZ, dessen Erst-Inbetriebnahme im Ausland weniger als 6 Monate zurückliegt oder dessen Kilometerstand unter 6.000 liegt.

 

• Beim Kauf eines Gebraucht-KFZ ist die Mehrwertsteuer direkt beim Verkäufer (Händler) im Ausland zu bezahlen und anschließend beim Wohnsitzfinanzamt lediglich die NoVA für die erstmalige Anmeldung in Österreich zu entrichten.

 


• Beim Kauf eines Neu-KFZ ist beim ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer (USt) fällig, da beim Wohnsitzfinanzamt neben der NoVA auch noch die Erwerbssteuer in der Höhe von 20 % zu entrichten ist. Hat man im Ausland die USt bezahlt, muss man diese nach EU-Recht (keine Doppel-Besteuerung) zwar von der dortigen Finanzbehörde rückerstattet bekommen, dies kann in der Praxis, speziell bei sprachlichen Barrieren, jedoch oft sehr lang dauern. Daher empfiehlt es sich, den Verkäufer dazu zu drängen, das Motorrad gleich zum Nettopreis zu verkaufen, um sich diesbezügliche Mühen zu ersparen. Leichter fällt dies in der Regel, wenn man eine eigene UID-Nummer hat (auch wenn es sich beim Motorrad um einen Privatkauf handelt), weil der Händler dann meist keine Einwände hat.

 

• Die NoVA für Motorräder berechnet sich wie folgt (in % vom Netto-Kaufpreis bzw. bei Gebraucht-KFZ nach der Eurotax-Liste):

Hubraum in Kubikzentimeter minus 100 mal 2% = Steuersatz in % 

(Beispiel an Hand der CCM GP 450: 450 - 100 x 0,02 = 7%

Der Höchststeuersatz beträgt jedoch 20 %

(Beispiel an Hand der KTM 1290 Super Adventure: 1301 - 100 x 0,02 = 24 %, da jedoch Höchstsatz überschritten -> 20 %)

 

 


WICHTIG: COC (EU-Betriebserlaubnis)
WICHTIG: COC (EU-Betriebserlaubnis)

Ein Gebrauchtes Motorrad muss zusätzlich vor der Anmeldung einer Überprüfung nach §57a ("Pickerl") unterzogen werden, für die Anmeldung benötigt man in beiden Fällen jedoch eine EU-Betriebserlaubnis bzw. COC (Certifcate of Conformity), welches besagt, dass das Fahrzeug den EU-Bestimmungen entspricht. Beim Import eines Neufahrzeuges genügt es, vom Generalimporteur dieses COC abstempeln bzw. einen Datenauszug aus der Genehmigungs-Datenbank des Verkehrsministeriums erstellen zu lassen. Die Kosten beliefen sich in meinem Fall insgesamt auf € 113,20. Gibt es keinen Generalimporteur, so ist der Landeshauptmann (bzw. in der Praxis die KFZ-Landesprüfstelle) zuständig, den Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank zu erstellen. Ist das Fahrzeug (wie im Fall meiner CCM GP 450) in Österreich noch nicht registriert, muss zunächst die Dateneingabe beim Ministerium erfolgen, auch das geht nur über die Landesprüfstelle. Das Motorrad muss dazu nicht extra vorgeführt werden, da es ja eine EU-Betriebserlaubnis hat. In der Regel dauert dies 3-5 Werktage, danach (und nach der oben angeführten Entrichtung der NoVA bzw. Erwerbssteuer) kann das Motorrad angemeldet werden. Allerdings kommt es speziell bei kleineren Herstellern mitunter schon einmal vor, dass das COC nicht ganz korrekt ausgestellt wurde und das Ministerium die Ausstellung eines korrigierten verlangt (was bei meiner CCM der Fall gewesen ist) und/oder man sich davon überzeugen will, dass bei Fahrzeugen von der Insel die Tacho-Einheiten metrisch bzw. der Scheinwerfer nicht für Linksverkehr (ja, auch das gibt es für Motorräder) eingestellt sind. Ich musste daher die GP 450 an der Landesprüfstelle vorzeigen, die "Überprüfung" bzw. Begutachtung dauerte jedoch nur wenige Minuten.

 

Bei Fahrzeugen ohne COC/EU-Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung (Typisierung) bei der KFZ-Landesprüfstelle jenes Bundeslandes, in dem das Motorrad angemeldet wird, nötig.

 

Für Wien ist die KFZ-Landesprüfstelle im 11. Bezirk, 7. Haidequerstraße 5, die Prüfstellen der anderen österreichischen Bundesländer findet man > hier <